Für das 3. Geschwisterkind bzw. Passivmitgliedschaft 25€
Für aktive Mitglieder übernimmt der Verein die Startgebühren für eine Reihe von Wettkämpfen.
Für passive Mitglieder ist der Beitrag ermäßigt. Passive Mitglieder unterstützen den Verein durch ihren Jahresbeitrag. Zur Teilnahme an Festen und Vereinsfahrten sind passive Mitglieder ebenso berechtigt wie aktive Mitglieder. Für passive Mitglieder werden die entsprechenden Startgebühren nicht vom Verein übernommen.
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 25 €. Zur Erleichterung des Verwaltungsaufwandes wird die Aufnahmegebühr gemeinsam mit dem ersten anfallenden Jahresbeitrag eingezogen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß der Satzung nur in schriftlicher Form bis spätestens 01.10. zum Jahresende möglich. Die Kündigungserklärung ist an den Vereinsvorstand zu adressieren.